Grundlegende
Charakterisierung

AKKREDITIERTE INSPEKTIONSTÄTIGKEIT

Im Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes gilt heute der Grundsatz, Abfälle vorrangig zu vermeiden, zu verringern, zu verwerten oder sofern nicht anders möglich, zu beseitigen.

Die Deponieverordnung 2008 i.d.g.F. stellt in Österreich die gesetzliche Basis für die Deponierung von Abfällen dar. Für jeden zu deponierenden Abfall ist eine grundlegende Charakterisierung durch eine befugte Fachanstalt/befugte Fachperson, die gemäß DVO 2008 i.d.g.F. seit 01.01.2020 als Inspektionsstelle akkreditiert sein muss, durchzuführen. Die Akkreditierung sichert ergänzend zu den gesetzlichen Anforderungen durch ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem eine strukturierte und optimierte Arbeitsweise und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit aller erforderlichen Tätigkeiten. Natürlich sind wir als zukunftsorientiertes Unternehmen bezüglich der gesetzlichen Anforderungen immer am aktuellen Stand. Der Akkreditierungsbescheid der Umweltkonsulenten sowie der Akkreditierungsumfang können unter der Registerkarte „Unternehmen“ eingesehen werden.
Im Rahmen der Inspektionstätigkeit als akkreditierte Inspektionsstelle werden grundlegende Charakterisierungen oder Übereinstimmungsbeurteilungen gemäß Deponieverordnung 2008 idgF. durchgeführt.
Inspektionsgegenstand sind dabei die zu beurteilenden Abfälle, die im Rahmen der Inspektion einer Konformitätsbewertung (bzw. einer Beurteilung gemäß DVO) unterzogen werden.

Es werden folgende Tätigkeiten vorgenommen:

  • die Erhebung und Beurteilung der erforderlichen Informationen gemäß dem 4. Abschnitt der DVO,
  • die Ausarbeitung eines Probenahmeplans,
  • die Durchführung der Probenahme und
  • die Beurteilungen und Schlussfolgerungen

Diese Tätigkeiten sind durch ein und dieselbe externe befugte Fachperson oder Fachanstalt, die dafür als Inspektionsstelle akkreditiert ist, vorzunehmen. Die für die Zuordnung zu den unterschiedlichen Deponieklassen erforderlichen Analysen werden an ein akkreditiertes Labor (Prüfstelle) vergeben.

Die Deponieverordnung unterscheidet je nach Abfallanfall unterschiedliche Untersuchungsmodelle. Zu den akkreditierten Dienstleitungen der Umweltkonsulenten zählen folgende Tätigkeiten:

§12 DVO Grundlegende Charakterisierungen von
– Aushubmaterial vor Aushub (in-situ) sowie nach Aushub (ex-situ)
– Gleisaushubmaterial vor Aushub (in-situ) sowie nach Aushub (ex-situ)
– ausgewiesenen Flächen gemäß ALSAG
– Tunnelausbruchmaterial
– Sonstig einmalig anfallenden Abfällen
– Wiederkehrend anfallenden Abfällen
– Abfallströmen
– verfestigten, stabilisierten oder immobilisierten Abfälle
§13 DVO Grundlegende Charakterisierungen ohne analytische Untersuchungen
§15 DVO Übereinstimmungsbeurteilungen
§19 DVO Identitätskontrollen

Unseren Akkreditierungsbescheid (Umfang der Akkreditierung) sowie die Akkreditierungsbestätigung können Sie gerne hier downloaden.