Ausgangszustands-
bericht

UMWELTSCHUTZ VON ANFANG AN.

Seit 1999 ist gesetzlich festgelegt, dass durch Industrieanlagen keine neuen Altlasten für die Umwelt geschaffen werden dürfen. Zur Umsetzung der Zielsetzungen dieser Industrieemissions-Richtlinie brauchen betroffene Betriebe (IPPC-Anlagen) einen Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser – diesen erstellen die Umweltkonsulenten für Sie, inklusive langfristiger Maßnahmen zur Beweissicherung.

Als Teil der Umsetzung der europäischen Industrie-Emissions-Richtlinie
(IE-Richtlinie) werden im Rahmen des sogenannten Sevilla-Prozesses Merkblätter über beste verfügbare Techniken (BVT) entwickelt, die europaweit Maßstäbe und bindende Anforderungen für eine nachhaltige Produktion setzen. Unterliegt ein Betrieb der IE-Richtlinie, unterliegt er dem strengen Regime der Umweltinspektionen und ist laufend gefordert, eigene Prozesse dem Stand der Technik anzupassen.
Weiters ist ein Ausgangszustandsbericht zu erstellen, welcher den Status quo im Hinblick auf Wasser und Boden sowie die verwendeten Substanzen auf dem Betriebsgrund und erforderliche Beweissicherungsprogramme zur Vermeidung von Emissionen definiert.

Diese technisch anspruchsvolle Tätigkeit übernehmen die Umweltkonsulenten für Sie: Wir führen die entsprechenden Analysen von Grund und Boden durch, erarbeiten erforderliche Dokumente wie das Stoffinventar relevanter gefährlicher Stoffe, führen entsprechende Maßnahmen durch und begleiten Sie im Rahmen der Beweissicherung.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der verpflichtenden Anpassung an den neuesten Stand der Technik gemäß den periodisch erscheinenden branchenspezifischen BAT-Berichten (Best Available Technology): Bei einem Großteil der produzierenden Unternehmen handelt es sich um IPPC-Anlagen (Integrated Pollution Prevention and Control), die eine größere Auswirkung auf die Umwelt oder Arbeitnehmer haben und damit zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltsituation verpflichtet sind.

Bei einer späteren Stilllegung dient der Ausgangszustandsbericht als Basis, um in Verbindung mit dem Endzustandsbericht den ursprünglichen Zustand des Betriebsgrundes, ggf. auch durch Sanierungsmaßnahmen, wiederherzustellen.