Abfallwirtschaft

RECHTLICH & TECHNISCH ABGESICHERT.

In der heutigen Zeit spielen Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Gerade im betrieblichen Bereich wartet hier eine Vielzahl an technischen, aber auch rechtlichen Herausforderungen. Die Umweltkonsulenten unterstützen Betriebe bei der Umsetzung gesetzeskonformer Abfallbewirtschaftung – und eröffnen mit lösungsorientierten innovativen Ansätzen neue Potenziale und Wettbewerbsvorteile.

Im Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes gilt heute der Grundsatz, Abfälle vorrangig zu vermeiden, zu verringern, zu verwerten oder zu beseitigen. Weniger Abfall schützt die Umwelt. Weniger Abfall bzw. die Verfolgung einer effizienten Abfallwirtschaft nützt aber auch Ihrem Unternehmen: Als industrieller Betrieb sind Sie in einem (oft ungeahnt) umfassenden Ausmaß verpflichtet, europaweite Normen und Gesetze sowie nationale Vorgaben einzuhalten und dies auch nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung drohen großteils empfindliche Strafen.

Was nur nach lästiger Pflicht klingt, kann durchaus einen Mehrwert zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit leisten: Der Abfallbegriff ist oft nicht eindeutig und für konkrete Rahmenbedingungen im Detail zu prüfen, da das Zutreffen der Abfalleigenschaft oder ggf. ein Abfallende einen massiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Prozessen hat.

In diesen komplexen und über ein reines Abfallwirtschaftskonzept weit hinausreichenden Themen beraten und unterstützen wir Sie als Umweltkonsulenten und Vertrauenspartner: Uns liegt die Umwelt am Herzen, aber auch Ihre rechtliche Absicherung sowie der Ausbau von langfristigen Wettbewerbsvorteilen im Rahmen der Abfallwirtschaft. Auf dem soliden Fundament jahrelanger Erfahrung und den damit einhergehenden technischen Kompetenzen ergänzt durch fundiertes rechtliches Verständnis zeigen wir Ihnen, wie die Verwertung bzw. Beseitigung von Abfall mit innovativen Ideen sinnvoll realisiert werden kann – und begleiten Sie mit verschiedensten Maßnahmen, von der Analyse und Bewertung über Fördermöglichkeiten bis hin zu Beweisführung, Monitoring und Dokumentationspflichten z. B. im Rahmen des EDM (Elektronisches Datenmanagement) und ZAReg (Zentrales Anlagenregister).