Bauwirtschaft & Immobilienentwicklung

Bauwirtschaft & Immobilien-entwicklung

VON GRUND AUF SICHERHEIT

Beim Aufbau neuer Betriebsstandorte und der Entwicklung von Wohn- und Büroprojekten ist das Risiko etwaiger Vorbelastungen durch Verunreinigungen des Bodens oder Schadstoffbelastungen der Bausubstanz eine unangenehme Hypothek.
Die Umweltkonsulenten verschaffen sowohl Bauträgern als auch Betrieben durch eingehende Analysen bereits im Vorfeld Klarheit über die Beschaffenheit von Liegenschaften und Gebäuden.

Umweltaspekte in der Bauwirtschaft und in der Immobilienentwicklung beziehen sich sowohl auf Liegenschaften als auch auf Gebäude. In beiden Bereichen gilt es, gesetzliche Rahmenbedingungen einzuhalten und als Unternehmer bzw. Bauträger größtmögliche Sicherheit zu erlangen. Wesentliche Fragen wie Arbeits- oder Anrainerschutz sowie der Schutz zukünftiger Mieter und Eigentümer können bei mangelnder Vorbereitung auch erst viel später kritisch werden.

Die Umweltkonsulenten unterstützen Sie dabei einerseits in der Liegenschaftserkundung: Vor einem Grundkauf prüfen wir basierend auf der ÖNORM S2088 (Grundlagen für Liegenschaftserkundung), ob Risiken bestehen, welche die Realisierung Ihres Projektes verzögern oder gänzlich in Frage stellen können, entnehmen hierfür Proben und erstellen Gutachten. Gerade auf vorbelasteten Liegenschaften wie Industriegrundstücken ist dies nicht nur absolut empfehlenswert, sondern liegt vor allem in der Verpflichtung des Bauherrn. Ebenfalls ein wesentlicher Punkt ist die Bodenaushubbeurteilung, welche die Qualität des Aushubs prüft – nur wenn die Vorgaben vom Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) sowie der Deponieverordnung erfüllt sind, darf Aushub wiederverwertet oder deponiert werden.

In einem weiteren Schwerpunkt konzentrieren wir uns mittels umfassender Schad- und Störstofferkundung sowie der Erstellung eines Schadstoffkatasters auf das Gebäude an sich. Als gesetzliche Basis dienen hierfür die Recycling-Baustoffverordnung sowie die detaillierten Normen ÖNORM B3151 oder ÖNORM EN ISO 16000-32. Bei entsprechender Schadstoffbelastung der Gebäudesubstanz erstellen wir auch das verpflichtende Rückbaukonzept, in welchem die technologische Umsetzung der Sanierung und des verwertungsorientierten Rückbaus festgehalten wird.